| a) | die Wahrung der Interessen der Verbandsmitglieder im Bereich des öffentlichen Verkehrs und seiner Kombinationsformen mit dem Langsam- und Individualverkehr; |
| b) | die Koordination der regionalen und kommunalen Bedürfnisse bei der Angebotsgestaltung und -bestellung für den öffentlichen Verkehr im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr; |
| c) | die Angebotsbestellung und Tarifgestaltung für den öffentlichen Verkehr (Sonderleistungen) sowie die Unterstützung seiner Vermarktung durch Information der Öffentlichkeit und andere geeignete Massnahmen; |
| d) | die Förderung und Unterstützung aller Bestrebungen für eine gute Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmungen, Verkehrsverbünden, kantonalen und eidgenössischen Stellen; |
| e) | die Zusammenarbeit in Verkehrsfragen mit den Regionalplanungsverbänden. |